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Sonderveranstaltungen

Verkaufsveranstaltungen im Einzelhandel, die ungewöhnliche Besonderheiten aufweisen und dadurch den Eindruck des Einmaligen und Unwiederholbaren erwecken und zudem den Eindruck der Gewährung besonderer Kaufvorteile hervorrufen, sind oftmals Sonderveranstaltungen und außerhalb der gesetzlich zugelassenen Ausnahmen unzulässig.

Das Sonderveranstaltungsrecht wird bereits rege diskutiert, so dass in naher Zukunft mit einer Abschaffung dieser Vorschrift zu rechnen ist. Ein neuer Gesetzentwurf liegt bereits vor.

FALLGRUPPEN
» E-Mail-Werbung
» Gefühlswerbung
» Gewinnspiele
» Kundenbindungssysteme
» Lockvogelangebote
» Preisangaben
» Preisgegenüberstellungen
» Sonderangebote
» Sonderveranstaltungen
» Spitzen- & Alleinstellungswerbung
» Straßenwerbung
» Vergleichende Werbung
» Vorsprung durch Rechtsbruch
© Anwaltskanzlei Heymel