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Preisangaben
Die neue Preisangabenverordnung verpflichtet den Verkäufer nach wie vor, Preise im geschäftsmäßigen Verkehr gegenüber Endverbrauchern inklusive Mehrwertsteuer anzugeben. Die neue Verordnung bringt jedoch eine Vielzahl von Neuerungen.
Betreiber von Online-Shops sind nunmehr verpflichtet darauf hinzuweisen, dass die genannten Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie sämtliche anderen Preisbestandteile bereits enthalten und ob zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Ebenfalls neu ist die Pflicht, Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, sowohl mit einem Grundpreis als auch mit einem Endpreis auszuzeichnen. Grundpreis ist hiernach der Preis je Mengeneinheit wie z. B. pro Kg oder pro Liter, einschließlich Mehrwerststeuer und sonstiger Preisbestandteile.
Bis zum 30. Juli 2003 gilt eine Schonfrist für das Aufbrauchen bis Ende 2002 gedruckter Werbe- und Verkaufsprospekte. Diese Aufbrauchfrist gilt jedoch nicht für Websites. Als Sanktion bei einer Verletzung der Preisangabenverordnung droht nicht nur eine Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände, sondern auch ein Bußgeld von bis zu 25.000,00 EUR.
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