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Lockvogelangebote
Lockvogelangebote sind regelmäßig irreführend und daher unzulässig. Die häufigste Form des Lockvogels ist die Werbung mit der besonders günstigen Preisgestaltung einer Ware, die der Verbraucher als beispielhaft für die Preiskalkulation des gesamten Sortiments ansieht, während in Wirklichkeit die übrigen Artikel normal kalkuliert sind. So ist zum Beispiel die Ankündigung der Abgabe eines Markenartikels unter Einkaufspreis unzulässig, wenn der Verbraucher mit der Ware genaue Preisvorstellungen verbindet und das Angebot nicht als Sonderangebot gekennzeichnet ist. Ebenfalls unzulässig ist es, mit dem günstigen Preis einer Ware zu werben, wenn diese nicht oder nur in unzureichender Menge zur Verfügung steht.
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