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Gewinnspiele
Bei der Veranstaltung von Gewinnspielen sind nicht nur
wettbewerbsrechtliche, sondern auch zivilrechtliche und strafrechtliche
Grundsätze zu beachten.
Hängt der Gewinn eines Preises vom Zufall ab und muss der Teilnehmer,
wenn auch in versteckter Form, einen vermögenswerten Einsatz leisten,
liegt eine Lotterie oder Ausspielung vor, welche einer behördlichen
Genehmigung bedarf. Ohne eine erforderliche Genehmigung ist die Veranstaltung
einer Lotterie oder Ausspielung strafbar. Ein versteckter Einsatz kann
bereits in einem Beitrag zu den allgemeinen Verwaltungskosten liegen.
Im übrigen sind Gewinnspiele grundsätzlich zulässig, sofern
sie keine Unlauterbarkeitsmerkmale wie z. B. Täuschung des Publikums
oder Kopplung des Gewinnspiels an den Warenabsatz, aufweisen. Auch ein
ungewöhnlich hoher Geldpreis kann die Veranstaltung eines Gewinnspiels
in die Unzulässigkeit abrutschen lassen.
Generell muss bei einem Gewinnspiel klar erkennbar sein, bis wann eine
Teilnahme möglich ist.
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