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E-Mail-Werbung

Die Rechtsprechung über die Zulässigkeit von Werbe-E-Mails ist recht unterschiedlich. Die Mehrzahl der Rechtshüter hat sich jedoch für die Unzulässigkeit der unerwünschten Zusendung von E-Mail-Werbung ausgesprochen. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes hierzu steht leider noch aus.

Nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin vom Mai 1998 sei die unaufgeforderte virtuelle Werbung rechtswidrig, weil sie Kosten bei den Adressaten verursache. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Traunstein und des Landgerichts Berlin sei die E-Mail-Werbung ohne Zustimmung des Empfängers nicht nur unlauter im Sinne des Wettbewerbsrechts, sondern auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Zulässig sei dagegen nach einer Entscheidung des Landgerichts Kiel die virtuelle Zusendung eines konkreten Vertragsangebotes an den Adressaten. In diesem Fall ging es um die Nachricht eines Unternehmers an den Betreiber einer Homepage, mit der angefragt wurde, ob dieser bereit sei, ein Werbebanner auf seiner Seite gegen Zahlung einer Provision für alle dadurch vermittelten Geschäfte aufzunehmen. Nach Auffassung der Richter handelte es sich hierbei eben nicht um die Zusendung von Werbung, sondern um ein zulässiges konkretes Angebot.

FALLGRUPPEN
» E-Mail-Werbung
» Gefühlswerbung
» Gewinnspiele
» Kundenbindungssysteme
» Lockvogelangebote
» Preisangaben
» Preisgegenüberstellungen
» Sonderangebote
» Sonderveranstaltungen
» Spitzen- & Alleinstellungswerbung
» Straßenwerbung
» Vergleichende Werbung
» Vorsprung durch Rechtsbruch