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Software & Urheberrecht

Generell handelt es sich bei Computerprogrammen um urheberrechtsfähige Werke gem. 2 UrhG. Ein Urheberrecht gilt jedoch nicht für jedes Computerprogramm. Vielmehr sind besondere Schutzvoraussetzungen erforderlich.

Wir beraten Sie hinsichtlich eventueller urheberrechtlicher Fragen und stehen Ihnen für die Durchsetzung von Urheberrechten oder Verteidigung gegen angebliche Urheberrechtsansprüche zur Seite.

UNSERE LEISTUNGEN
» Vertragserstellung
» Designschutz vonSoftware-Oberflächen
» Schutz von Softwaretiteln
» Beratung zum Urheberrecht
» Quellcodehinterlegung
» Verfahrensvertretung
Anwaltskanzlei Heymel
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