Software & Lizenzen
MARKEN- & KENNZEICHENSCHUTZ
OBJEKT- & FORMENSCHUTZ
WERBUNG & WETTBEWERB
INTERNET & RECHT
SOFTWARE & LIZENZEN
ARBEITSRECHT


Die Software stellt ein komplexes, immaterielles Rechtsgut dar und lässt aufgrund ihrer Vielgestaltigkeit nur in den seltensten Fällen eine Lizenzierung mit einem einfachen, auf die Gestaltung der gewerblichen Schutzrechte beschränkten, Software-Lizenzvertrag zu.

Regelmäßig sind in einem Software-Lizenzvertrag neben den gewerblichen Schutzrechten weitere wichtige Einzelheiten zu regeln, wie z. B.:

»
 
Übergabe der Software (z. B. als CD-Rom, Diskette oder online als Download)
»
 
eventuelle Systemvoraussetzungen für die Installation der Software
» Dokumentation der Software
» Support & Wartung
» Rechteverteilung bei der Weiterentwicklung
» Kündigungsmodalitäten
» Rückgabepflichten
» datenschutzrechtliche Fragen etc.

Ein weiterer, ebenfalls sehr wesentlicher Punkt ist die Gewährleistungsregelung. In bestimmten Fällen soll dem Lizenznehmer die Möglichkeit eingeräumt werden, die Software selbst zu vervielfältigen und unter eigenem Namen an Endkunden weiter zu veräußern. In diesem Fall ist z. B. ein so genannter OEM-Vertrag (Original Equipment Manufacturer) zu vereinbaren.

Aus den vorgenannten Gründen gibt es keinen allgemeingültigen Software-Lizenzvertrag. Eine Software-Lizenzierung sollte daher immer speziell für den Einzelfall ausgearbeitet werden. Die Einzelheiten müssen zudem in vielen Fällen mit dem Vertragspartner speziell ausgehandelt werden. Hierbei helfen langjährige Erfahrungswerte, um ein optimales Verhandlungsergebnis zu erreichen.

 

UNSERE LEISTUNGEN
» Vertragserstellung
» Designschutz vonSoftware-Oberflächen
» Schutz von Softwaretiteln
» Beratung zum Urheberrecht
» Quellcodehinterlegung
» Verfahrensvertretung
Anwaltskanzlei Heymel
Keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität