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Hinterlegung von Source Codes (Escrow)

Sowohl im Interesse des Lizenzgebers als auch im Interesse des Lizenznehmers kann es in einigen Fällen ratsam sein, den Quellcode einer Software bei einem so genannten Escrow-Agenten in Verwahrung zu geben.

Vorteil für den Lizenzgeber ist, dass der Quellcode erst nach Durchführung eines vertraglich festgelegten Verfahrens an den Lizenznehmer herausgegeben wird.

Für den Lizenznehmer, welcher zwingend auf eine laufende Mängelbeseitigung und Programmpflege angewiesen ist, bietet dieses Verfahren die Sicherheit, unter  bestimmten Voraussetzungen auf den Quellcode zugreifen zu können.

Wir stehen Ihnen für eine Beratung zu den Einzelheiten einer Quellcodehinterlegung nebst Vertragserstellung sowie als Verwahrer (Escrow-Agent) zur Verfügung.
 

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UNSERE LEISTUNGEN
» Vertragserstellung
» Designschutz vonSoftware-Oberflächen
» Schutz von Softwaretiteln
» Beratung zum Urheberrecht
» Quellcodehinterlegung
» Verfahrensvertretung
Anwaltskanzlei Heymel
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