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Hinterlegung von Source Codes (Escrow)
Sowohl im Interesse des Lizenzgebers als auch im Interesse
des Lizenznehmers kann es in einigen Fällen ratsam sein, den
Quellcode einer Software bei einem so genannten
Escrow-Agenten in Verwahrung zu geben.
Vorteil für den Lizenzgeber ist, dass der Quellcode erst
nach Durchführung eines vertraglich festgelegten Verfahrens
an den Lizenznehmer herausgegeben wird.
Für den Lizenznehmer, welcher zwingend auf eine laufende
Mängelbeseitigung und Programmpflege angewiesen ist, bietet
dieses Verfahren die Sicherheit, unter bestimmten
Voraussetzungen auf den Quellcode zugreifen zu können.
Wir stehen Ihnen für eine Beratung zu den Einzelheiten einer
Quellcodehinterlegung nebst Vertragserstellung sowie als
Verwahrer (Escrow-Agent) zur Verfügung.
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