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Für den Schutz von Objekten oder Formen wie z. B. von plastischen Modellen von Verpackungen, Modeschmuck, Fahrzeugen etc. bieten sich verschiedene Schutzmöglichkeiten an. So können dreidimensionale Gegenstände z. B. als dreidimensionale Marke oder als Geschmacksmuster geschützt werden, sowohl mit nationalem als auch mit internationalem Schutzumfang. Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Schutzrechten ist, dass es sich bei dem Geschmacksmuster im Gegensatz zur Marke um ein sogenanntes "ungeprüftes Recht" handelt. Dies bedeutet, das dass Markenamt nicht prüft, ob die Schutzvoraussetzungen für die Entstehung des Rechts gegeben sind. Allerdings bietet das Geschmacksmuster eine preiswertere Schutzmöglichkeit als die Marke. |
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© Anwaltskanzlei Heymel |