![]() |
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||||||||
|
|
||||||||||
![]() |
|||||||||||
|
Nationale Geschmacksmusteranmeldungen Für unsere Mandanten übernehmen wir die Anmeldung bzw. Hinterlegung von Objekt- oder Formgestaltungen als Geschmacksmustern. In diesem Rahmen klären wir alle für eine Geschmacksmusteranmeldung erforderlichen Fragen: Ist Ihr Design schutzfähig oder gibt es Schutzhindernisse wie z. B. Fehlen der Neuheit? Besteht eine Kollisionsgefahr zu älteren Marken- oder Kennzeichenrechten? |
|
||||||||||
|
© Anwaltskanzlei Heymel |