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Nationale Geschmacksmusteranmeldungen

Für unsere Mandanten übernehmen wir die Anmeldung bzw. Hinterlegung von Objekt- oder Formgestaltungen als Geschmacksmustern. In diesem Rahmen klären wir alle für eine Geschmacksmusteranmeldung erforderlichen Fragen:


Ist Ihr Design schutzfähig oder gibt es Schutzhindernisse wie z. B. Fehlen der Neuheit?

Besteht eine Kollisionsgefahr zu älteren Marken- oder Kennzeichenrechten?

UNSERE LEISTUNGEN
» Beratung zum Designschutz
» nationaler Designschutz
» internationaler Designschutz
» 3D-Marken-Anmeldungen
» Verteidigung & Überwachung
» Verfahrensvertretung

© Anwaltskanzlei Heymel
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