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Innerhalb von von drei Monaten
nach dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung einer Marke
können Inhaber von identischen oder ähnlichen
prioritätsälteren Marken, die für identische oder
ähnliche Waren oder Dienstleistungen geschützt sind,
Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke erheben.
Wir unterstützen Sie in einem Widerspruchsverfahren, als
Widerspruchsführer oder Widerspruchsgegner. In diesem Zusammenhang
prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten in einem
Widerspruchsverfahren und übernehmen den Schriftverkehr mit dem
jeweiligen Markenamt.
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