Widerspruchsverfahren
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Innerhalb von von drei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung einer Marke können Inhaber von identischen oder ähnlichen prioritätsälteren Marken, die für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen geschützt sind, Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke erheben.

Wir unterstützen Sie in einem Widerspruchsverfahren, als Widerspruchsführer oder Widerspruchsgegner. In diesem Zusammenhang prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten in einem Widerspruchsverfahren und übernehmen den Schriftverkehr mit dem jeweiligen Markenamt.










© Anwaltskanzlei Heymel
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