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Das Markenrecht sieht für
Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Tonwerken,
Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken (hierzu
können z. B. Internetforen gehören) einen besonderen Schutz
vor, den Werktitel bzw. Titelschutz.
Man erlangt einen Titelschutz durch Benutzung des Namens oder der
besonderen Bezeichnung. Der Zeitrang dieses Schutzes kann allerdings
durch eine Veröffentlichung des Namens bzw. der Bezeichnung
vorverlegt werden, so dass bereits vor Benutzung der Arbeitstitel
geschützt wird. Allerdings sind auch beim Werktitel verschiedene
Schutzkriterien zu berücksichtigen.
Die Erlangung eines Werktitels durch Veröffentlichung ist mit relativ wenig Kosten verbunden.
Gerne nehmen wir für Sie eine Veröffentlichung vor.
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