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Gemeinschaftsmarke/ EU-Marke |
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Auch bei der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) sollte wie bei einer deutschen Markenanmeldung stets eine Markenrecherche in Form einer Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden. Bei der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke ist anzugeben, für welche Waren bzw. Dienstleistungen die Eintragung erfolgen soll. Die Grundgebühr für eine Markenanmeldung beinhaltet die Anmeldung für insgesamt 3 Klassen. Auch hier ist eine nachträgliche Erweiterung des Waren-/ Dienstleistungsverzeichnisses nicht möglich. Hierfür wäre die Anmeldung einer neuen, zusätzlichen Marke notwendig. Die amtlichen Kosten des Harmonisierungsamtes für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke schlüsseln sich wie folgt auf:
Bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes kommen weitere Kosten hinzu. |
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© Anwaltskanzlei Heymel
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