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IR-Markenschutz für USA seit November 2003 Die USA sind dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen beigetreten und gehören damit zu den nunmehr insgesamt 72 Beitrittsländern. Nach Auskunft der International Trademark Association (INTA) werden die ersten internationalen Markenanmeldungen ab dem 2. November 2003 angenommen werden können. Der Schutzbereich von Marken, die als
internationale Registrierungen (IR-Marken) eingereicht werden, erstreckt
sich auf alle Beitrittsstaaten, die der Markenanmelder auswählt.
Bereits registrierte IR-Marken können ab dem 2. November 2003 auf
die USA ausweiten, jedes Beitrittsland vergrößert dementsprechend
den möglichen Schutzumfang der IR-Marke. Eine separate US-Markenanmeldung
beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) wird damit nunmehr
überflüssig. |
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